begleitung von Lebens- und Sozialberaterinnen in Ausbildung

Einzelselbsterfahrung

Für die Ausbildung zum/zur Dipl. Lebens- und SozialberaterIn bzw. psychologischen BeraterIn, sind mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung vorgeschrieben.

 

Ich darf Sie auf diesem spannenden Weg begleiten, ausgestattet mit unterstützender professioneller Methodik und einer großen Portion Neugier auf Ihr Sein.

Die bei mir absolvierte Selbsterfahrung wird Ihnen formell so bestätigt, dass sie Gültigkeit für die Gewerbeanmeldung hat.


Supervision

Die bei mir absolvierte Supervision wird Ihnen formell so bestätigt, dass sie Gültigkeit für die Gewerbeanmeldung hat.